Title: Für Unternehmen
Published: 28. April 2022
Last modified: 5. Dezember 2025

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Die ABiG wird durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus
Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds finanziert.

# Günstiger Wohnraum für Ihre Azubis

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Das Azubiwerk Bremen vermittelt **sozial geförderte, bezahlbare Wohnungen für Auszubildende**
und sorgt durch ein transparentes Vergabeverfahren für faire Chancen. Neben der 
Direktvergabe an Auszubildende können Unternehmen Belegrechte erwerben, um ihren
eigenen Nachwuchskräften bevorzugten Zugang zu Wohnplätzen zu sichern.

Weitere Informationen zu den aktuell verfügbaren Angeboten finden Sie hier:

[Infoblatt Ellener Hof](https://www.abig-bremen.de/wp-content/uploads/sites/7722/2025/12/Infoblatt-Ellener-Hof.pdf)
[Herunterladen](https://www.abig-bremen.de/wp-content/uploads/sites/7722/2025/12/Infoblatt-Ellener-Hof.pdf)

[Infoblatt GEWOBA Q45](https://www.abig-bremen.de/wp-content/uploads/sites/7722/2025/12/Infoblatt-GEWOBA-Q45.pdf)
[Herunterladen](https://www.abig-bremen.de/wp-content/uploads/sites/7722/2025/12/Infoblatt-GEWOBA-Q45.pdf)

[Infoblatt Ellener Hof vs Q45](https://www.abig-bremen.de/wp-content/uploads/sites/7722/2025/12/Infoblatt-Ellener-Hof-vs-Q45.pdf)
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## Was ist ein Belegrecht?

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Mit dem Erwerb eines Belegrechts sichert sich ein Ausbildungsbetrieb (duale Ausbildung),
eine private Schule (schulische Ausbildung) oder eine Kammer das Recht, eine auszubildende
Person für einen Wohnplatz des Azubiwerk Bremen zu benennen. Die so benannte Person
darf daraufhin mit dem Vermieter des Wohnprojektes einen Mietvertrag für eine geförderte
Azubi-Wohnung abschließen.

[Infoblatt Belegrecht](https://www.abig-bremen.de/wp-content/uploads/sites/7722/2025/12/Infoblatt-Belegrecht.pdf)
[Herunterladen](https://www.abig-bremen.de/wp-content/uploads/sites/7722/2025/12/Infoblatt-Belegrecht.pdf)

## Was sind die Grundvoraussetzungen?

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Die benannte Person muss zum Zeitpunkt der Benennung durch das Unternehmen

 * in Deutschland leben und
 * über einen mindestens 6 Monate gültigen Wohnberechtigungsschein des Landes Bremen
   verfügen oder alternativ einen Nachweis vorlegen, dass ein Bremer Wohnberechtigungsschein
   beantragt wurde.

Die benannte Person muss zum Zeitpunkt der Vertragszeichnung mit dem Vermieter

 * mindestens 18 Jahre alt sein,
 * sich in einer anerkannten dualen oder schulischen Ausbildung befinden,
 * einen Ausbildungsvertrag haben, der bei einer zuständigen Stelle im Land Bremen
   registriert ist,
 * über einen gültigen Wohnberechtigungsschein des Landes Bremen verfügen,
 * und noch mindestens neun Monate Ausbildungszeit vor sich haben. 

## Wie kann ein Belegrecht erworben werden?

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Es sind noch vereinzelte Belegrechte verfügbar. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn
Sie genauer wissen möchten, wie ein Belegrecht funktioniert und wie Sie es erwerben
können. Sie erreichen uns per E-Mail unter [azubiwerk@abig-bremen.de](https://www.abig-bremen.de/fuer-unternehmen/azubiwerk@abig-bremen.de?output_format=md)
oder telefonisch unter [0421 361- 927 36](https://www.abig-bremen.de/fuer-unternehmen/042136192736?output_format=md).

Sie haben Fragen zu unserem Konzept? Wir beraten Sie gerne!

Tel.: [0421 - 361 927 39](https://www.abig-bremen.de/fuer-unternehmen/+4942136192739?output_format=md)

Adresse

[Ansgaritorstraße 22
28195 Bremen

Kontakt

Tel.: [0421 - 361 927 39](https://www.abig-bremen.de/fuer-unternehmen/+4942136192739?output_format=md)

Mo-Do: 08:00–16:00 UhrFr: 08:00–13:00 Uhr