Die ABiG wird durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds finanziert.

Azubiwerk-Bremen: Dein Zuhause während der Ausbildung


Im Stadtleben Ellener Hof, einem neuen 10 Hektar großen Quartier in Bremen Osterholz, wird derzeit die erste Wohnanlage im Land Bremen speziell für Auszubildende gebaut. An der Ecke Pawel-Adamowicz-Straße und Ludwig-Roselius-Allee entstehen auf fünf Geschossen und rund 1.700 Quadratmetern Fläche 53 Apartments für 66 Auszubildende. Das Projekt wird von der gemeinnützigen Stiftung Maribondo da Floresta getragen und mit 2,4 Millionen Euro durch die Freie Hansestadt Bremen bezuschusst.

Mit dieser Wohnanlage soll für Auszubildende günstiger Wohnraum geschaffen werden. Als gemeinnütziges Projekt wird die monatliche Miete, inklusive aller Nebenkosten, 350 Euro betragen. Die Wohnanlage befindet sich noch im Bau und wird voraussichtlich ab Oktober 2025 bezugsfertig sein. Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Wohnplätze ist grundsätzlich aufgeteilt in die direkte Vergabe an Auszubildende (ca. 80 % der Plätze) sowie die indirekte Vergabe über Unternehmen (ca. 20 % der Plätze).

Erste Verlosung

Am 5. August fand die erste Verlosung der Wohnplätze für die Azubi-Wohnanlage im Ellener Hof statt. Durch die Verlosung hatten alle die gleiche Chance auf einen Platz. Gleichzeitig konnten wir auch soziale Aspekte berücksichtigen.

Insgesamt haben 80 Auszubildende an der Verlosung teilgenommen, 39 Frauen und 41 Männer. 52 Auszubildende (26 Frauen und 26 Männer) haben gewonnen und wurden am 6. August per E-Mail benachrichtigt.

Wichtig: Wenn Du gewonnen hast, musst Du uns bis zum 15. August Bescheid geben, ob Du in die Azubi-Wohnanlage einziehen möchtest.

Gewinner der ersten Verlosung am 05. August 2025
  • 25-0001
  • 25-0003
  • 25-0005
  • 25-0006
  • 25-0008
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  • 25-0069
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  • 25-0076
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  • 25-0078
  • 25-0079
  • 25-0080
  • 25-0081
  • 25-0082
  • 25-0086
  • 25-0089
  • 25-0090
  • 25-0095
  • 25-0096
  • 25-0097
  • 25-0098
  • 25-0099
  • 25-0102
  • 25-0103
  • 25-0104
  • 25-0106
  • 25-0108

Wie geht es jetzt weiter?

Wir warten bis zum 15. August auf Eure Rückmeldungen. Danach geben wir Eure Kontaktdaten an den Vermieter weiter. Der Vermieter wird sich dann bei Euch melden, um einen Termin für die Vertragsunterschrift zu vereinbaren. Das kann etwas dauern – bitte habt etwas Geduld.

Damit Du den Mietvertrag unterschreiben kannst, brauchst Du einen aktuellen Wohnberechtigungsschein und Deinen Ausbildungsvertrag. Halte diese Unterlagen bitte bereit.

Fragen? Dann schreib uns gerne an das Azubiwerk-Team:

 azubiwerk@abig-bremen.de

Wartelisten

Es gibt vier Wartelisten – je nach Geschlecht und Einkommen. Mit Deiner Losnummer kannst Du sehen, auf welchem Platz Du stehst.

Sobald in einem Lostopf (I–IV) ein Platz frei wird, melden wir uns bei der nächsten Person auf der Liste.

Wartelisten (Stand 28. August 2025)

Lostopf I

  • 25-0067
  • 25-0070
  • 25-0075
  • 25-0084
  • 25-0101

Lostopf II

  • 25-0042
  • 25-0057
  • 25-0073
  • 25-0085
  • 25-0092
  • 25-0105

Lostopf IV

  • 25-0004
  • 25-0009
  • 25-0014
  • 25-0023
  • 25-0039
  • 25-0047
  • 25-0054
  • 25-0056
  • 25-0072
  • 25-0083
  • 25-0091
  • 25-0093

Gut zu wissen: Du hast bessere Chancen, wenn Du auch bereit bist, in ein Zweier-Apartment zu ziehen. Wenn das für Dich passt, schreib uns bitte. Gib dabei unbedingt Deine Losnummer mit an. Die Wartelisten gelten bis zur nächsten Verlosung. Wann die nächste Verlosung stattfindet, wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Bewirb Dich für die nächste Verlosung


Die erste Verlosung hat schon stattgefunden, aber es werden immer wieder Plätze in der Azubi-Wohnanlage frei. Bewirb Dich jetzt bei uns für die nächste Verlosung. Diese wird voraussichtlich Anfang 2026 stattfinden. Sollte es jedoch erforderlich sein, kann eine Verlosung auch früher stattfinden. Berücksichtigt werden grundsätzlich nur Auszubildende, die die Grundvoraussetzungen erfüllen und vollständige Bewerbungsunterlagen per E-Mail an azubiwerk@abig-bremen.de eingereicht haben.

Grundvoraussetzungen:

  • Du bist bei Einzug in die Wohnanlage mindestens 18 Jahre alt.
  • Du bist bei Einzug in die Wohnanlage in einer staatlich anerkannten dualen oder schulischen Ausbildung.
  • Deine Ausbildung hat bei Einzug noch eine Laufzeit von mindestens 9 Monaten.
  • Dein Ausbildungsplatz ist bei einer zuständigen Stelle im Land Bremen registriert (Kammer oder Behörde).

Wichtig! Dir ist bekannt, dass Du einen Mietvertrag nur dann abschließen darfst, wenn Du einen gültigen Wohnberechtigungsschein vorlegen kannst (siehe Infoblatt Wohnberechtigungsschein).

Detaillierte Informationen zur Bewerbung:

Bewerbungsunterlagen (Pflichtunterlagen):

Zusatzunterlagen und -informationen:

Faire Platzvergabe


Bei der Wahl des Vergabeverfahrens für die Direktvergabe ist es das Ziel, allen Bremer Auszubildenden die gleiche Chance auf einen Platz in einer Azubi-Wohnanlage zu geben und gleichzeitig auch soziale Aspekte zu berücksichtigen. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, alle Plätze aus der Direktvergabe (insgesamt 53 Plätze) über ein gewichtetes Losverfahren unter Einhaltung von Quoten zu vergeben. Was bedeutet das konkret?

Gewichtetes Losverfahren (Zusatzlose)
Alle Bewerber:innen, die die Grundvoraussetzungen erfüllen, erhalten ein Los, um damit an einer jährlichen Verlosung der Wohnplätze für die Azubi-Wohnanlage im Ellener Hof teilzunehmen. Unter bestimmten Umständen erhalten Bewerber:innen Zusatzlose und haben somit eine höhere Chance, bei der Verlosung zu gewinnen. Bei der diesjährigen Verlosung erhält man ein Zusatzlos, wenn man ein Ehrenamt ausübt, und zwei Zusatzlose, wenn man in prekären Wohnverhältnissen lebt.

Quote für Männer und Frauen
Da die Wohnplätze über ein Zufallsprinzip vergeben werden, könnte es rein theoretisch sein, dass nur wenige Männer oder nur wenige Frauen einen Platz in der Wohnanlage bei der Verlosung gewinnen. Aus diesem Grund haben wir eine Quote für Männer und Frauen eingeführt. Das heißt, dass 50 % der Plätze an Männer und 50 % der Plätze an Frauen vergeben werden.

Einkommensquote
Für Auszubildende mit geringem Einkommen ist der Bedarf nach günstigem Wohnraum besonders hoch. Deshalb haben wir eine Einkommensquote eingeführt. Das bedeutet, dass 60 % der Plätze an Auszubildende vergeben werden, die unterhalb des Einkommensmedians liegen.

Rollstuhlgeeignete Wohnplätze
Alle Wohnplätze in der Azubi-Wohnanlage „Stadtleben Ellener Hof“ sind barrierefrei und mindestens 4 Wohnplätze sind rollstuhlgerecht.

Sie haben Fragen? Wir beantworten gerne alle Fragen zum Azubiwerk-Bremen.

Tel.: 0421 - 361 927 39

Kontakt

Tel.: 0421 - 361 927 39
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Fr: 08:00–13:00 Uhr