Die ABiG wird durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds finanziert.
Azubiwerk-Bremen: Dein Zuhause während der Ausbildung
Das Azubiwerk Bremen vermittelt sozial geförderte, bezahlbare Wohnungen für Auszubildende und sorgt durch ein transparentes Vergabeverfahren für faire Chancen. Freiwerdende Wohnungen werden zu 80 % direkt an Auszubildende und zu 20 % indirekt über Unternehmen vergeben. Auszubildende können sich bei Interesse direkt beim Azubiwerk Bremen bewerben.
Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren und den aktuellen Angeboten findest Du hier:
Fragen? Dann schreib uns gerne an das Azubiwerk-Team:
Wartelisten
Es gibt vier Wartelisten – je nach Geschlecht und Einkommen. Mit Deiner Losnummer kannst Du sehen, auf welchem Platz Du stehst.
Sobald in einem Lostopf (I–IV) ein Platz frei wird, melden wir uns bei der nächsten Person auf der Liste.
Wartelisten (Stand 02. Dezember 2025)
Lostopf I
Lostopf II
Lostopf III
Lostopf IV
- 25-0116
- 25-0128
- 25-0129
- 25-0126
- 25-0125
- 25-0118
Bewirb Dich für die nächste Verlosung
Ab dem 1. März 2026 vermitteln wir 10 Wohnungen im Q45 (Quartier 45 der GEWOBA direkt in der Bremer Innenstadt). Auch in der Azubi Wohnanlage Ellener Hof (BremenOsterholz) werden regelmäßig Wohnungen frei. Diese freien Wohnungen werden über die Wartelisten des Azubiwerk Bremen vergeben. Die Wartelistenplätze verlosen wir Ende Januar 2026.
Bewirb Dich frühzeitig für die nächste Verlosung am 27. Januar 2026.
Berücksichtigt werden grundsätzlich nur Auszubildende, die die Grundvoraussetzungen erfüllen und vollständige Bewerbungsunterlagen per E-Mail an azubiwerk@abigbremen.de eingereicht haben.
Grundvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Bewerbung:
- Du lebst in Deutschland
- Du verfügst über einen mindestens 6 Monate gültigen Wohnberechtigungsschein des Landes Bremen oder kannst alternativ einen Nachweis vorlegen, dass ein Bremer Wohnberechtigungsschein beantragt wurde.
Grundvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Vertragszeichnung mit dem Vermieter:
- Du bist mindestens 18 Jahre alt
- Du befindest Dich in einer anerkannten dualen oder schulischen Ausbildung
- Du hast einen Ausbildungsvertrag, der bei einer zuständigen Stelle im Land Bremen registriert ist (Kammer oder Behörde),
- Du verfügst über einen gültigen Wohnberechtigungsschein des Landes Bremen
- Du hast noch mindestens neun Monate Ausbildungszeit vor Dir.
Wichtige Hinweise:
Dir ist bekannt, dass je nachdem in welches Azubiwohnprojekt Du ziehen möchtest, Du weitere Voraussetzungen erfüllen musst.
Dir ist bekannt, dass Du nach einer Gewinn-Benachrichtigung eine Woche Zeit hast, den Wohnberechtigungsschein (WBS) nachzureichen.
Bewerbungsunterlagen (Pflichtunterlagen):
Zusatzunterlagen und -informationen:
Faire Platzvergabe
Bei der Wahl des Vergabeverfahrens für die Direktvergabe ist es das Ziel, allen Bremer Auszubildenden die gleiche Chance auf einen Platz in einer Azubi-Wohnanlage zu geben und gleichzeitig auch soziale Aspekte zu berücksichtigen. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, alle Plätze aus der Direktvergabe (insgesamt 53 Plätze) über ein gewichtetes Losverfahren unter Einhaltung von Quoten zu vergeben. Was bedeutet das konkret?
Gewichtetes Losverfahren (Zusatzlose)
Alle Bewerber:innen, die die Grundvoraussetzungen erfüllen, erhalten ein Los, um damit an einer jährlichen Verlosung der Wohnplätze für die Azubi-Wohnanlage im Ellener Hof teilzunehmen. Unter bestimmten Umständen erhalten Bewerber:innen Zusatzlose und haben somit eine höhere Chance, bei der Verlosung zu gewinnen. Bei der diesjährigen Verlosung erhält man ein Zusatzlos, wenn man ein Ehrenamt ausübt, und zwei Zusatzlose, wenn man in prekären Wohnverhältnissen lebt.
Quote für Männer und Frauen
Da die Wohnplätze über ein Zufallsprinzip vergeben werden, könnte es rein theoretisch sein, dass nur wenige Männer oder nur wenige Frauen einen Platz in der Wohnanlage bei der Verlosung gewinnen. Aus diesem Grund haben wir eine Quote für Männer und Frauen eingeführt. Das heißt, dass 50 % der Plätze an Männer und 50 % der Plätze an Frauen vergeben werden.
Einkommensquote
Für Auszubildende mit geringem Einkommen ist der Bedarf nach günstigem Wohnraum besonders hoch. Deshalb haben wir eine Einkommensquote eingeführt. Das bedeutet, dass 60 % der Plätze an Auszubildende vergeben werden, die unterhalb des Einkommensmedians liegen.
Rollstuhlgeeignete Wohnplätze
Alle Wohnplätze in der Azubi-Wohnanlage „Stadtleben Ellener Hof“ sind barrierefrei und mindestens 4 Wohnplätze sind rollstuhlgerecht.
Sie haben Fragen? Wir beantworten gerne alle Fragen zum Azubiwerk-Bremen.
Tel.: 0421 - 361 927 39